Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Rike. Menschen für Menschen. Personalservice Rike. Menschen für Menschen
1. Behördliche Genehmigung
Personalservice besitzt die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt am 10.11.2009 durch die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit.
2. Rechtsstellung der Mitarbeiter von Rike. Menschen für Menschen
Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice und Kunde begründet.
Während des Einsatzes unterliegen Mitarbeiter von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.
Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Rike. Menschen für Menschen. Personalservice und dem Kunden vereinbart werden.
3. Auswahl der Mitarbeiter von Rike. Menschen für Menschen
Rike. Menschen für Menschen. Personalservice stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten sechs Stunden nach Arbeitsaufnahme der Mitarbeiter meldet, werden bis zu sechs Arbeitsstunden nicht berechnet.Rike. Menschen für Menschen. Personalservice kann auch während des laufenden Einsatzes Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Mitarbeiter austauschen, sofern hierdurch nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.
4. Einsatz der Mitarbeiter von Rike. Menschen für Menschen
Der Kunde setzt die Mitarbeiter von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel verwenden oder bedienen.Der Kunde zahlt Mitarbeitern von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.
5. Allgemeine Pflichten von Rike. Menschen für Menschen
Rike. Menschen für Menschen. Personalservice verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt insbesondere, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.6. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde hält beim Einsatz von Mitarbeitern von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein.Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen. Der Kunde macht die Mitarbeiter von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice vor Beginn der Arbeit mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Arbeitsplatzes vertraut und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.
Der Kunde gestattet Rike. Menschen für Menschen. Personalservice jederzeit den Zutritt zum Tätigkeitsort der Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen.
Bei einem Arbeitsunfall von Mitarbeitern von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice ist Rike. Menschen für Menschen. Personalservice unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann.
7. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen
Für Mitarbeiter von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice finden die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und dem DGB ausgehandelten Tarifverträge Anwendung. Darin sind die Einkommensstrukturen und Sozialleistungen der Mitarbeiter von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice abgesichert.8. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für alle ihnen während der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen, der Natur der Sache nach vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen sowie schriftlich als vertraulich gekennzeichneten Geschäftsangelegenheiten. Die Geheimhaltungspflicht besteht nach Ende der Vertragsbeziehung für drei Jahre fort.9. Abrechnung
Der Rechnungsbetrag ist fällig vierzehn Tage ab Rechnungsdatum.Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Maßgebend für die Berechnung ist der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Stundentarif zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiter von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice beim Kunden entspricht der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.
Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, sowie Nacht-, Sonnabends-, Sonn- und Feiertagsstunden etc. werden mit Zuschlägen berechnet, deren Höhe gesondert vereinbart wird. Es gilt die jeweils gültige Preisliste von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice.
10. Ausfall von Mitarbeitern von Rike. Menschen für Menschen.
Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens Rike. Menschen für Menschen. Personalservice erschwert oder gefährdet wird, behält sich Rike. Menschen für Menschen. Personalservice vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.11. Haftung
Rike. Menschen für Menschen. Personalservice haftet bezüglich der überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit.Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet Rike. Menschen für Menschen. Personalservice nicht.
12. Übernahme/Vermittlung
Bei Übernahme/Vermittlung eines Mitarbeiters von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice oder nachgewiesenen Bewerbers berechnet Rike. Menschen für Menschen. Personalservice unabhängig davon, ob und wie lange es zur Überlassung gekommen ist, eine Vermittlungsprovision.13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.14. Anpassungsklausel
Rike. Menschen für Menschen. Personalservice behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen.Rike. Menschen für Menschen. Personalservice behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn nach Vertragsabschluss tariflich bedingte Entgelterhöhungen eintreten, wenn Mitarbeiter von Rike. Menschen für Menschen. Personalservice gegen andere mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die Rike. Menschen für Menschen. Personalservice nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
15. Sonstiges
Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Rike. Menschen für Menschen. Personalservice. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
Stand: 31.01.2010

